Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und behandelt eine Vielzahl rechtlicher Probleme. Es wird von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Da die Lebenssachverhalte oft ineinander greifen sind vertragrechtliche Fragen meist mit Fragen um Eigentum oder Schadensersatz verbunden.
Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Werkvertragsrecht, Kaufrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Mietrecht, Telekommunikationsrecht, Reiserecht, Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Ich stehe Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch zur Seite. Selbstverständlich bin ich Ihnen auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen und der Forderungsabwehr behilflich.



