Bau- und Architektenrecht

Das Baurecht hat sich zu einer komplexen Materie entwickelt. Das Bau- und Architektenrecht hat viele Tücken. Neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch werden viele andere Gesetze und Verordnungen, wie die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen sowie die Makler- und Bauträgerverordnung relevant. Ob Sie als Bauherr Mängel rügen oder als Bauhandwerker, die kurzfristige Sicherung von Werklohnforderungen erzielen möchten, so helfe ich Ihnen gerne.

Als Architekt sollten Sie sich vor Haftung bei Planungsfehlern, Ausschreibungsmängeln und Bauüberwachungsfehlern schützen. Weitere Tätigkeitsgebiete sind zudem das Bauantrags- und Genehmigungsverfahren, die Gestaltung von Werkverträgen, Mängel am Bau und die Ausarbeitung von Bauverträgen.

Den theoretischen Teil sowie die Prüfungen des Fachanwaltslehrgangs "Bau- und Architektenrecht" habe ich erfolgreich bestanden und kann Ihnen daher bestmögliche Lösungsansätze formulieren.

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